Dienstleistungen
Grünabfall entsorgen
Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen \"Laubsack\" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach \"krautig\" und \"holzig\" gesammelt und erfasst werden.
Generelle Zuständigkeit:
der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Voraussetzungen:
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Unterlagen:
keine
Ablauf:
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Holsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Kosten:
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Rechtsgrundlage:
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße
25
69437
Neckargerach
Telefon: 06263 4201-0
Fax: 06263 4201-40
gemeinde(@)neckargerach.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzer Straße
7
74821
Mosbach
Telefon: 06261/84-0
Fax: 06261/84-17649
post(@)neckar-odenwald-kreis.de
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.02.2019 freigegeben.