Dienstleistungen
Urteil anfordern
Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.
Generelle Zuständigkeit:
das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
Bezugsort:
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des gesuchten Gerichtes in Baden-Württemberg an.
Sie können auch Entscheidungen anderer Gerichte, die nicht in Baden-Württemberg liegen, anfordern. Dazu müssen Sie sich direkt an das jeweilige Gericht wenden.
Unterlagen:
keine
Ablauf:
Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.
Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.
Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung findenSie in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.
Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
- Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
- falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
- falls bekannt: Datum der Entscheidung
- eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht
Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.
Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.
Kosten:
- für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
- für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00pro Entscheidung
Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße
110
74821
Mosbach
Telefon: 06261/87-0
Fax: 06261/87-460
Poststelle(@)AGMosbach.JUSTIZ.BWL.de
Arbeitsgericht Mannheim
E 7,
21
68159
Mannheim
Telefon: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-13 11
Finanzgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Telefon: 0711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
poststelle(@)fgstuttgart.justiz.bwl.de
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Habsburgerstraße
103
79104
Freiburg
Telefon: (07 61) 70 80-3 15
Fax: (07 61) 70 80-36
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
E 7,
21
68159
Mannheim
Telefon: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Telefon: (07 11) 66 85-0
Fax: (07 11) 66 85-4 00
poststelle(@)lag.bwl.de
Landgericht Mosbach
Hauptstraße
110
74821
Mosbach
Telefon: 06261/870
Fax: 06261/87440
poststelle(@)lgmosbach.justiz.bwl.de
Oberlandesgericht Karlsruhe -Zivilsenate Freiburg-
Salzstraße
28
79098
Freiburg
Telefon: (07 61) 20 50
Fax: (07 61) 2 05 30 28
Poststelle(@)OLGZSFreiburg.JUSTIZ.BWL.DE
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstraße
10
76133
Karlsruhe
Telefon: (07 21) 92 60
Fax: (07 21) 9 26 50 03
poststelle(@)olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Sozialgericht Mannheim
P 6
20/21
68161
Mannheim
Telefon: 0621/292-2180
Fax: 0621/292-2933
poststelle(@)sgmannheim.justiz.bwl.de
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade
1
76133
Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926 - 0
Fax: 0721 / 926 - 3036
Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Serviceeinheiten und Rechtsantragsstelle: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.45 Uhr bis 15.30 Uhr (Freitags nur bis 12.00 Uhr)
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2016 freigegeben.