


Artikel vom 25.02.2010
Fälligkeit Hundesteuer am 05.03.2010
Bereits Ende Januar gingen Ihnen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2010 zu. Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass dieser Jahresbetrag zum 05.03.2010 fällig wird.
Um Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Einzahlung des fälligen Betrages unter Angabe des Buchungszeichens.
Sollten Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Steuerbetrag automatisch von Ihrer Bankverbindung abgebucht.
Wir bitten um Beachtung!


Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Neckargerach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Neckargerach wenden.
Gemeinde Neckargerach
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