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Hundesteuer

Artikel vom 25.02.2010

Fälligkeit Hundesteuer am 05.03.2010

Bereits Ende Januar gingen Ihnen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2010 zu. Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass dieser Jahresbetrag zum 05.03.2010 fällig wird.

Um Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Einzahlung des fälligen Betrages unter Angabe des Buchungszeichens.

Sollten Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Steuerbetrag automatisch von Ihrer Bankverbindung abgebucht.

Wir bitten um Beachtung!

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Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Neckargerach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Neckargerach wenden.

Kontakt

Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße 25
69437 Neckargerach
Fon: 06263/4201-0
Fax: 06263/4201-40
gemeinde@neckargerach.de

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