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Grundsteuer

Artikel vom 28.01.2010

Festsetzung der Grundsteuer in Neckargerach

1.Steuerfestsetzung

Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2010 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf Grund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in derselben Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Gemeinde-Verwaltungsverbandes Neckargerach-Waldbrunn die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

2.Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010 ohne besondere Aufforderungen weiterhin zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeindekasse Neckargerach zu überweisen oder einzuzahlen.

3.Rechtsbehelfsbelehung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Neckargerach, Hauptstr. 25, 69437 Neckargerach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

4.Hinweis

Bei Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

Neckargerach, den 28. Januar 2010

gez. Schnörr, Bürgermeister

Grundsteuerbescheide 2010

Das Rechnungsamt der Gemeinde Neckargerach weist darauf hin, dass in Kürze die Grundsteuerbescheide für 2010 zugestellt werden. Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer wurden bisher nicht erhöht.

Deshalb erhalten nur folgende Eigentümer einen Grundsteuerbescheid für 2010:

- Steuerpflichtige mit Veränderungen zum 01.01.2010 oder Änderungen in der Zahlungsmodalität (Quartalszahler, Jahreszahler)

- Barzahler bzw. Eigentümer, die die Grundsteuer an die Gemeindekasse überweisen

Zahlungspflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung (Abbuchung) erteilt haben, bekommen nur bei Veränderungen im vergangenen Jahr oder zum 01.01.2010 einen Bescheid.

Im Übrigen gelten die Grundsteuerbescheide so lange weiter, bis eine Änderung im Steuerbetrag oder ein Eigentumswechsel eintritt.

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Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Neckargerach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Neckargerach wenden.

Kontakt

Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße 25
69437 Neckargerach
Fon: 06263/4201-0
Fax: 06263/4201-40
gemeinde@neckargerach.de

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