


Wenn Sie in Deutschland als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach entsprechender Ausbildung Ihren Beruf ausüben möchten, benötigten Sie hierzu eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.
in Baden-Württemberg ausschließlich das Regierungspräsidium Stuttgart
Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und beabsichtigen, Ihren Beruf in Baden-Württemberg auszuüben. Ansonsten ist die Behörde des Landes zuständig, in deren Bereich Sie die ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische oder psychotherapeutische Prüfung bestanden haben.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Die umfangreichen Unterlagen und Dokumente, die Sie zur Approbation vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte den Antragsformularen des Regierungspräsidiums Stuttgart, die Ihnen an dieser Stelle zum Download angeboten werden:
Nach Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Wochen rechnen.
Die Gebühr für die Erteilung der Approbation beträgt derzeit je nach Einzelfall zwischen 150 und 300 Euro und wird bei der Übersendung der Approbationsurkunde durch Postnachnahme erhoben.


Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße 25
69437 Neckargerach
Fon: 06263/4201-0
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