


Sie haben die Möglichkeit Ihre Hinweise oder die Anzeige einer Straftat sowohl persönlich bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle als auch online in der Internetwache der Polizei Baden-Württemberg vorzunehmen.
Bitte beachten Sie aber, dass der Weg über die Internetwache auf keinen Fall für Notfälle geeignet ist - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen.
Mit der Erstattung einer Anzeige zu einer vermuteten Straftat werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen. Außerdem erschweren Sie dadurch die Ermittlungsarbeit bei anderen Delikten, wenn die Polizei Ihrer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss.
Informationen rund um das Thema "Datenschutz im Internet" finden Sie im Informationsangebot des Datenschutzbeauftragten für Baden-Württemberg.
Bitte unterlassen Sie eine Sicherung der Daten beziehungsweise das Ausdrucken von pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen und Schriften, da Sie sich sonst unter Umständen strafbar machen können! Teilen Sie der Polizei gegebenenfalls die Internet-Adresse, die URL, die IP-Adresse mit. Haben Sie Bedenken, halten Sie mit ihrer Polizeidienststelle telefonisch Rücksprache um gegebenenfalls einen Übergabemodus zu vereinbaren.
jede Polizeidienststelle
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Polizeidienststelle, um persönlich Ihre Anzeige abzugeben. Sie können aber auch das Formular in der Internetwache beim Internetauftritt der Polizei in Baden-Württemberg benutzen (Erreichbar von der Startseite aus unter: "Internetwache").
Selbstverständlich können Sie per e-Mail auch Hinweise auf andere strafbare Sachverhalte und Hinweise übermitteln. Beachten Sie jedoch, dass dieser Weg für Eilfälle nicht geeignet ist. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Namen, Adresse und Telefonnummer an.
Je nach Einzellfall sind Unterlagen notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizeidienststelle beraten.


Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Gemeinde Neckargerach
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69437 Neckargerach
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