Stadt Neresheim

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Anmeldung in einer anderen Gemeinde

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Zuständig:

Zuständige Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Ablauf:

Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Unterlagen:

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe "erforderlichen Unterlagen" vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Frist:

Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.

Kosten:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Sonstiges:

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

Rechtsgrundlage:

Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.

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Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Kontakt

Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße 25
69437 Neckargerach
Fon: 06263/4201-0
Fax: 06263/4201-40
gemeinde@neckargerach.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

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