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Dienstleistungen

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten, der jeweils nur ein Kalenderjahr gilt. Mit Sachkundenachweis können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit lösen.

Bereits ausgestellte Fünfjahresfischereischeine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.

Alle Bundesländer haben die in den jeweiligen Ländern erteilten Fischereischeine gegenseitig anerkannt. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland ist ein dort ausgestellter Fischereischein in Baden-Württemberg noch längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres gültig.

Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.

Neben dem Fischereischein wird jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts benötigt, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.

Zuständig:

Ablauf:

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) erfolgen.

Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
  • Lichtbild

Kosten:

Die Gebühren für die Erteilung der Fischereischeine werden von den Gemeinden festgesetzt.
Außer beim Jugendfischereischein ist zusätzlich eine Fischereiabgabe von 6 Euro je Kalenderjahr zu bezahlen.

Sonstiges:

Das Fischereigesetz, die Landesfischereiverordnung und weitere Hinweise zur Fischerei und dem Fischereischein (z.B. auch zu den Lehrgängen) finden sich auf der Internetseite der Fischereiforschungsstelle des Landes oder auf der Internet-Seite des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz Baden-Württemberg e.V.

Rechtsgrundlage:

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Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Kontakt

Gemeinde Neckargerach
Hauptstraße 25
69437 Neckargerach
Fon: 06263/4201-0
Fax: 06263/4201-40
gemeinde@neckargerach.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

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