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Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)

Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen für die Zulassung zum Studium in Deutschland einen Nachweis, dass ihre Bildung der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist. Dies wird nach den "Bewertungsvorschlägen" des Sekretariats der Kultusministerkonferenz im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens um einen Studienplatz geprüft und festgestellt.

Sollten die Bildungsnachweise nur bedingt mit der deutschen Hochschulreife vergleichbar sein, muss vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestanden werden. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Fachstudium wird den Studienbewerbern der Besuch eines Studienkollegs angeboten.

Über die Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs können Sie sich in der Online-Version des "Kursbuches Baden-Württemberg" informieren.

Zusätzlich sind die erforderlichen Sprachkenntnisse – je nach Studiengang Deutsch oder Englisch – nachzuweisen, in der Regel durch eine Sprachprüfung. Deutschkurse zur Vorbereitung können im Heimatland (z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (z.B. an Universitäten) belegt werden.

Zuständig:

  • die Hochschule, an der später das Fachstudium aufgenommen werden soll
  • für ein Studium an einer Fachhochschule: das Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule Konstanz
  • für ein Studium an einer Kunsthochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an einer Berufsakademie: die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien (an der Berufsakademie Stuttgart)

Ablauf:

Der Zulassungsantrag ist direkt an die Wunschhochschule (Universität oder Pädagogische Hochschule) zu richten. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag selbst.

Ausnahmen
  • Im Falle einer Bewerbung bei einer Fachhochschule wird zuerst auf Antrag die Hochschulzugangsqualifikation sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch das Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule Konstanz (ASK) bestätigt oder die Feststellungsprüfung oder Sprachprüfung empfohlen.
  • Für ein Studium an einer Kunsthochschule wird diese Aufgabe durch die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart wahrgenommen.
  • Für eine Bewerbung an einer Berufsakademie prüft die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien an der Berufsakademie Stuttgart die Hochschulqualifikation und den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Ein entsprechender Antrag wird auch zum Download angeboten.

Mit der Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der deutschen Sprachkenntnisse kann der Bewerber den Zulassungsantrag an die Fachhochschule, Kunsthochschule oder an die Berufsakademie richten.

Unterlagen:

Bei der Bewerbung an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule sind dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE), einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
  • Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – soweit vorhanden – Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Zulassungsantrag gefordert werden.

Soweit Zeugnisse und Listen mit Einzelnoten nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser drei Sprachen vorzulegen. Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien – nicht als Originale – einzureichen.

Für die Feststellung der Hochschulzugangsqualifikation durch das ASK sind dem Antrag zusätzlich zwei Lichtbilder (Passbildformat) beizufügen.

Frist:

Anträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:

  • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
  • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Anträge an das Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule Konstanz

(Aufnahmetest, Feststellungsprüfung, Deutschprüfung (DSH), Zeugnisanerkennungen) sind an folgende Fristen gebunden:

  • für das Wintersemester: bis zum 1. Mai
  • für das Sommersemester: bis zum 1. November

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsbelastung drei bis acht Wochen, sodass die Bewerbungsfristen für die Zulassung bei den Fachhochschulen – in der Regel jeweils bis 15. Juli und 15. Januar – eingehalten werden können.

Anträge an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart

Bitte informieren Sie sich über die Termine direkt bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Das Aufnahmeverfahren findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15. Juni und 25. September statt.

Die Fristen für den Antrag auf Zulassung an einer Kunsthochschule sind unterschiedlich.

Anträge an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien (an der Berufsakademie Stuttgart)

Bitte informieren Sie sich direkt bei der Zentralen Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien über die Termine.

Studienbeginn bei den Berufsakademien ist jeweils am 1. Oktober.

Kosten:

Über gegebenenfalls entstehende Kosten informieren Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Hochschule.

Rechtsgrundlage:

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