


Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle darüber, ob Sie verpflichtet sind, einen Müllbehälter vorzuhalten. In vielen Stadt- und Landkreisen ist dies vorgeschrieben. Teilweise ist es auch möglich, mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter zu benutzen.
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Sofern die Satzung der für Sie zuständigen Abfallbehörde vorsieht, dass Sie einen Müllbehälter vorhalten müssen, müssen Sie unverzüglich einen Behälter bereithalten, nachdem Sie umgezogen sind.
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den Abfallbehörden durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
örtliche Satzung


Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
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